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Ali 
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Hätt ich doch bloß Jura weiterstudiert..... Verfasst am: Beitrag 01:57 Mo - Apr 11, 2005

Hallo Deutschland!!

Bericht aus FRONTAL im ZDF:


So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er
Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er
prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und
auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld
errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin
auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten
eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine
Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt
fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde
der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld
vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt
seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert
(mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur
Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der
Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.

Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann
hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin
wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.

Der Anwalt und der Rentner
sind seitdem gute Freunde.
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Circle 
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Verfasst am: Beitrag 02:58 Mo - Apr 11, 2005

schockiert Antworten mit Zitat


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Verfasst am: Beitrag 03:00 Mo - Apr 11, 2005

Das Problem bei der Sache ist nicht, das der Anwalt das Geld bekommen hat. Sondern das die Sachbearbeiterin mit ihrer Nachlässigkeit das Geld verschwendet hat und dafür noch ''belohnt'' wurde.
Aber so ist es, machst als kleiner Mann n Fehler fliegste. Machst als Staatsdiener, oder in nem höheren Posten n entscheidenen Fehler, erwartet dich n Büro ne Etage höher.
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Verfasst am: Beitrag 08:18 Mo - Apr 11, 2005

ahahaha eek
das traurige ist nicht der fehler, nicht dass er recht hatte, auch nicht die beförderung, sondern dass ich die shice bezahl augen rollen

muh
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Chalys Gimpnesstheory (2003) Die Theorie der expotentiellen Bullshits den Gimps bei gleichbleibendem Anteil produzieren.
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Verfasst am: Beitrag 07:49 Do - Apr 14, 2005

mhhh ... muss da mal einiges richtig stellen:

1. Der Fehler ist reproduzierbar

In der Regel läuft es so .. du gibst den ersten Betrag (11.000) ein, drückst versehentlich nicht Enter, somit wird der zweite Betrag (17.000) hier einfach drangehängt. Kann grundsätzlich passieren, da man den Fall jedoch prüfrechnet und hier das Ergebnis sieht, sollte es einem auffallen (Renter mit x Mio Nachzahlung ...)

Ich hatte das mal vor einigen Monaten nachgeprüft, als der Bericht erstmals in der Zeitung kam. (ist ein alter Hut ^^)

An sich sollte hier durch die Programmierung ein Riegel vorgeschoben werden ... aber irgendiwe .... naja .. EDV-ler halt lachen

2. Es sind "nur" 550 Mio Euro gewesen ^^ (war immer noch zuviel)

3. Anwaltskosten:

Es ist ein beliebtes Spiel, zu versuchen, über den Steitwert eine Honorarforderung zu produzieren. Hier wird dann nicht nach Arbeitsaufwand sondern nur nach dem "Schaden" gerechnet. Abgerechnet wird dann nach einer Gebührentabelle.

Aus dem Grund ist die ganze Sache auch vor Gericht, ein reiner Prestigeprozess. Sollte der gewonnen werden ... können wir den Laden bzw. Staat hier dicht machen.

Arbeitsaufwand für das Schreiben eines solchen Briefes: sagen wir mal 2 Std, leichter Fall (kein Rechtsproblem), hoher Streitwert (eile) ..mhh evtl. 200 Euro maximal + Ersatz von Anwaltskosten und evtl. Nachteilen bei der Bank (Rückgängigmachung der Buchung mit korrekter Wertstellung)?

In der Praxis .. würde man im Normalfall sagen wir .. kurz beim Finanzamt anrufen, sich eine Bestätigung über die Änderung schicken lassen .. Zeitaufwand mit Besprechung mit dem Rentner etc. sagen wir mhhh 30 Minuten? (Telefonat ca 5 Minuten)

4. Amtshaftung:

Das Land NRW haftet grundsätzlich dafür, der Bearbeiter selbst kann in Haftung genommen werden, sofern er vorsätzlich gehandelt hat. Es dürfte hier maximal leichte Fahrlässigkeit vorliegen (Hauptschuld weise ich mal dem Programm zu)

5. Beförderung hierfür: selten so gelacht ...

Man sollte nicht alles glauben ... was man so liest.

Ich werde nicht mal fürs (gute) Arbeiten befördert ^^.

In der Regel bist du nach so einem Vorfall erledigt. D. h. Beförderung ... ach ... das tut es noch zur Pensionierung ^^ bzw. zuerst der Hausmeister .. die Putzfrau .... und dann der ^^


Sry für bisserl viel Theorie, aber manchmal ist es sicherlich auch interessant, wenn man mal ein paar zusätzliche Infos bekommt lachen

eine bessere Darstellung:

Quelle:

http://www.boerse-online.de/v4/aktien/zursache/art/263776.html?PAGE=4

Text:

Wegen eines Tippfehlers beim Finanzamt ist zurzeit eine millionenschwere Klage an einem Bonner Gericht anhängig. Ein Flüchtigkeitsfehler hatte eine riesige, aber ungerechtfertigte Steuerforderung gegen den Steuerpflichtigen, einen 70-jährigen Rentner, verursacht. Hiergegen hatte er anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, die entsprechend teuer wurde. Dafür will das Finanzamt nun nicht aufkommen.

In der Steuererklärung sollten die zu versteuernden Einnahmen von zunächst irrtümlich angegebenen 11.000 Mark aus einer Fondsbeteiligung auf 17.000 Mark korrigiert werden. Beim Finanzamt waren die beiden Beträge aber nicht ausgetauscht, sondern hintereinander geschrieben worden. Plötzlich ging es also um 1.100.017.000 Mark - also über eine Milliarde. Dem Rentner ging daraufhin eine Steuerforderung in Höhe von 287 Millionen Euro zu. Ein Gespräch mit dem Finanzamt klärte den Irrtum schnell auf. Trotzdem vollstreckte die Behörde einige Tage später zehn Millionen Euro an Vorauszahlungen. Daraufhin schaltete der Steuerpflichtige einen Anwalt ein, der in kurzer Zeit Klarheit in die Sache brachte. Das Geld wurde zurückerstattet, der Fall schien erledigt.

Allerdings verlangte der Anwalt unter Verweis auf den Streitwert von 287 Millionen Euro ein Honorar von 2,3 Millionen Euro. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Streitwert zu Recht angesetzt wurde und wer für den Schaden aufkommen muss. Das Land ist lediglich bereit Anwaltskosten zu zahlen, die sich auf den Streitwert in Höhe von 11.000 Mark (5.624,21 Euro) beziehen - den in Wirklichkeit existierenden Gewinn des Mandanten. Eine Einigung war nicht zu erzielen.

Der jetzige Anwalt des Rentners ist der Ansicht: Das Finanzamt verfolgt jeden Fehler des Bürgers rigoros. Warum sollte der frühere Anwalt meines Klienten jetzt verzichten, heißt es weiter. Sollte der Rentner mit seiner Forderung durchkommen, hätte sein erster Rechtsvertreter einen satten Stundenlohn von einer halben Million EURO verdient. Denn für den dreiseitigen Brief ans Finanzamt veranschlagte er damals über vier Stunden. Das Gericht wird wohl einen Vergleich vorschlagen.
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Verfasst am: Beitrag 07:57 Fr - Apr 15, 2005

hiho,

Ich werde nicht mal fürs (gute) Arbeiten befördert ^^.

tztz dabei habe ich dich zu meinen persöhnlichen heiler befördert besessen

btw kauf dir nen tiger wink
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Verfasst am: Beitrag 11:43 Fr - Apr 15, 2005

öhm jo . Tiger ... muss da bisserl was an meiner WOW - Steuererklärung drehen .....

Ist ja alles Berufskleidung ... und erst die Kosten für die Rezepte ..

Gibt sicher 1000 Gold Erstattung ^^


Spass beiseite ... Verbesserungsvorschlag bei uns ist on the way .. hatte ich heute gerade Zeit dazu das mal auszutesten (so 500 Mio sind schon nice ^^, so als Betrag) und zu dokumentieren .... ob es einen interessiert .. warten wir mal ab ^^
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